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Amazon Seller Umsatzsteuer in mehreren EU-Ländern: Registrierung, Rechnungsstellung und Automatisierung

Als Amazon-Verkäufer in ganz Europa zu verkaufen ist eine attraktive Wachstumsstrategie — bringt aber ein komplexes umsatzsteuerliches Puzzle mit sich. Sobald Amazon Ihre Waren in Fulfillment-Centern in Deutschland, Frankreich, Polen oder Italien lagert, entstehen in jedem dieser Länder Umsatzsteuerpflichten. Welches Amazon-Programm nutzen Sie — EFN, Pan-EU oder CEE? Und was bedeutet das konkret für Ihre Registrierungspflichten, Rechnungsanforderungen und das Zusammenspiel mit dem OSS-Verfahren? Dieser Leitfaden erklärt alles, was Amazon-Verkäufer über die Mehrwertsteuer in mehreren EU-Ländern wissen müssen — von Registrierungsauslösern über Rechnungsvorschriften bis hin zu den kommenden ViDA-Änderungen und vollständiger Automatisierung.

1.6.2026 11 Min. Lesezeit Amazon

Amazon-Verkäufer, die Pan-EU FBA nutzen, benötigen USt.-Nummern in mindestens DE, FR, IT, ES und PL. Bei EFN genügt die Registrierung im Lagerland. Das OSS-Verfahren deckt B2C-Fernverkäufe aus einem Land ab, ersetzt jedoch nicht die lokalen Registrierungen für interne Bestandsübertragungen bei Pan-EU. Die Automatisierung über Winkel Factuur generiert konforme Rechnungen für jedes EU-Szenario.

Amazon-Verkäufer, die Pan-EU oder EFN nutzen, wissen häufig nicht, in welchen EU-Ländern sie eine USt.-Nummer benötigen, wie sie konforme Rechnungen für B2B-Käufer ausstellen und wie sie dies mit dem OSS-Verfahren kombinieren. Klares Verständnis, welches Amazon-Programm welche USt.-Pflichten auslöst, kombiniert mit automatisierter Rechnungsstellung über Winkel Factuur, die USt.-Szenarien je Land automatisch erkennt.

Zusammenfassung

  • Amazon EFN lagert Waren in einem Land und versendet pan-europäisch; USt.-Registrierung nur im Lagerland erforderlich.
  • Pan-EU verteilt Bestände automatisch auf EU-Fulfillment-Center; Pflicht-USt.-Nummern in mindestens DE, FR, IT, ES und PL.
  • OSS und Pan-EU ergänzen sich: OSS deckt B2C-Verkäufe, aber interne Bestandsübertragungen erfordern lokale Registrierungen.
  • Amazon VCS erstellt B2C-Rechnungen, ersetzt jedoch nicht Ihre Pflicht zur Ausstellung von B2B-Reverse-Charge-Rechnungen.
  • ViDA 2026 macht Amazon zunehmend zum Deemed Supplier für B2C, was die Compliance-Last einzelner Verkäufer verringert.

Amazon-EU-Programme erklärt: EFN, Pan-EU und CEE

Amazon bietet europäischen Verkäufern drei Haupterfüllungsprogramme an, jedes mit einem eigenen Logistikmodell — und damit auch eigenen umsatzsteuerlichen Konsequenzen. Es ist unerlässlich, zu verstehen, welches Programm Sie nutzen, bevor Sie Ihre USt.-Strategie festlegen.

EFN (European Fulfilment Network) ist das einfachste Modell. Ihr Bestand wird in einem einzigen europäischen Amazon-Fulfillment-Center gelagert — zum Beispiel in den Niederlanden oder Deutschland — und Amazon versendet Bestellungen von diesem einen Standort aus an Kunden in ganz Europa. Der steuerliche Vorteil liegt auf der Hand: Sie benötigen eine USt.-Registrierung nur im Lagerland. Der Nachteil sind längere Lieferzeiten für Kunden weit entfernt von Ihrem Lager und in der Regel höhere Versandkosten pro Bestellung.

Pan-EU FBA (Pan-European Fulfilment by Amazon) ist das fortschrittlichste Modell. Amazon verteilt Ihren Bestand automatisch auf Fulfillment-Center in mehreren EU-Ländern — typischerweise Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und möglicherweise Tschechien und die Slowakei. Dies ermöglicht schnellere Lieferungen und niedrigere Fulfillment-Kosten, schafft aber gleichzeitig eine steuerliche Nexus in jedem Land, in dem Ihr Bestand liegt. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, in all diesen Ländern eine USt.-Nummer zu besitzen.

CEE (Central Europe Programme) ist eine Variante von Pan-EU, die speziell auf Mitteleuropa ausgerichtet ist. Ihr Bestand wird in Polen, Tschechien und/oder der Slowakei gelagert, von wo aus Amazon an Kunden in Mittel- und Osteuropa versendet. Dieses Programm kann für Verkäufer interessant sein, die auf diese Wachstumsmärkte abzielen, erfordert jedoch USt.-Registrierungen in PL, CZ und SK.

Um zu prüfen, welches Programm Sie nutzen: Melden Sie sich bei Amazon Seller Central an, navigieren Sie zu 'FBA' und dann zu 'FBA-Einstellungen' oder 'Bestandsverwaltung'. Unter dem Reiter 'Steuern' oder 'Pan-Europäisches FBA' sehen Sie, in welchen Ländern Ihr Bestand derzeit liegt. Dies ist Ihr Ausgangspunkt für die steuerliche Analyse.

Wann brauchen Sie eine USt.-Nummer in mehreren EU-Ländern?

Das Kernprinzip der Umsatzsteuer bei Amazon ist der Begriff Nexus: Sobald Ihre Waren physisch in einem Land präsent sind — gelagert in einem Amazon-Fulfillment-Center — haben Sie dort eine steuerliche Präsenz und sind zur USt.-Registrierung verpflichtet.

Bei Pan-EU sind die Pflichtregistrierungsländer mindestens: Deutschland (DE), Frankreich (FR), Italien (IT), Spanien (ES) und Polen (PL). Wenn Sie auch das CEE-Programm nutzen, kommen Tschechien (CZ) und die Slowakei (SK) hinzu. Insgesamt sind Sie also schnell mit 5 bis 7 USt.-Registrierungen konfrontiert. Jedes Land hat sein eigenes Registrierungsverfahren — beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland rechnen Verkäufer typischerweise mit 4 bis 8 Wochen, in Italien (Agenzia delle Entrate) kann es bis zu 12 Wochen dauern.

Bei EFN ist die Situation einfacher: Sie benötigen eine USt.-Nummer nur in dem Land, in dem Ihr Bestand liegt. Beachten Sie jedoch: Wenn Ihre jährlichen Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern die kombinierte EU-Schwelle von 10.000 EUR überschreiten (eingeführt mit der OSS-Reform 2021), können weitere Registrierungspflichten entstehen.

Was viele Verkäufer vergessen: Die Registrierungspflicht gilt auch für interne Bestandsübertragungen. Wenn Amazon Ihre Waren von einem Fulfillment-Center in ein anderes verlagert — beispielsweise von Deutschland nach Polen — wird dies steuerlich als innergemeinschaftliche Verbringung eigener Waren behandelt. Dies muss in beiden Ländern gemeldet werden und ist genau der Grund, warum das OSS-Verfahren allein bei Pan-EU nicht ausreicht.

Pro-Tipp: Winkel Factuur liest Ihre Amazon-Berichte aus und gibt Ihnen eine klare Übersicht der Länder, in denen Sie möglicherweise Registrierungspflichten haben — bevor Sie ein Schreiben eines ausländischen Finanzamts erhalten.

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USt.-Registrierung je Land: Schritt für Schritt

Die Beantragung von USt.-Nummern in mehreren EU-Ländern ist ein bürokratischer, aber notwendiger Prozess. Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Land, aber die übergeordneten Schritte sind vergleichbar.

Schritt 1 — Ermitteln Sie Ihre Pflichtländer: Erstellen Sie auf Grundlage Ihres Amazon-Programms (siehe Abschnitt 1) eine Liste der Länder, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Laden Sie den FBA-Bestandsbericht in Seller Central herunter und prüfen Sie, welche Länder aktuell Ihren Bestand halten.

Schritt 2 — Wählen Sie Ihren Ansatz: Sie können einen lokalen Steuervertreter pro Land beauftragen (in einigen Ländern wie Italien für nicht-EU-ansässige Verkäufer erforderlich) oder einen spezialisierten USt.-Dienstleister wie Taxdoo, Avalara, hellotax oder Global-e beauftragen.

Schritt 3 — Unterlagen zusammenstellen: Jedes Land verlangt ähnliche Dokumente: Handelsregisterauszug (übersetzt und beglaubigt, wo erforderlich), Reisepass oder Ausweis der Geschäftsführer, Bankdaten und manchmal einen Nachweis über die Geschäftstätigkeit im Land.

Schritt 4 — Antrag einreichen: Beim zuständigen Finanzamt des jeweiligen Landes oder über Ihren Steuervertreter. Typische Bearbeitungszeiten: DE (BZSt/Finanzamt) 4–8 Wochen, FR (DGFIP) 4–6 Wochen, IT (Agenzia delle Entrate) 6–12 Wochen, ES (AEAT) 2–4 Wochen, PL (US) 2–4 Wochen.

Schritt 5 — USt.-Nummern bei Amazon eingeben: Nach Erhalt tragen Sie Ihre USt.-Nummern in Seller Central unter 'Steuern > Mehrwertsteuernummern' ein. Amazon verwendet diese in VCS und für die automatische Rechnungsstellung an Verbraucher.

Schritt 6 — USt.-Meldekalender einrichten: Jedes Land hat eigene Meldefrequenzen (monatlich, quartalsweise oder jährlich) und Fristen. Verwenden Sie einen zentralen Kalender oder automatisieren Sie dies über Ihre Buchhaltungsintegration.

Rechnungspflichten für Amazon-Verkäufer in der EU

Als Amazon-Verkäufer haben Sie es mit zwei Kundenkategorien zu tun: Verbrauchern (B2C) und Unternehmen (B2B). Die Rechnungsanforderungen unterscheiden sich erheblich zwischen diesen Kategorien.

B2C-Rechnungen müssen mindestens enthalten: Name und Adresse des Verkäufers, USt.-Identifikationsnummer des Verkäufers (des Versandlandes), Name und Adresse des Käufers, eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, Produktbeschreibung und -menge, Nettostückpreis, den anzuwendenden Steuersatz und Steuerbetrag sowie den Gesamtbetrag einschließlich Steuer. Beachten Sie: Der anzuwendende Steuersatz richtet sich beim grenzüberschreitenden Verkauf nach dem Bestimmungsland des Käufers.

B2B-Rechnungen sind komplexer. Wenn ein gewerblicher Käufer beim Bestellvorgang seine USt.-Identifikationsnummer angibt, ändert sich die steuerliche Behandlung grundlegend. Sie wenden dann das Reverse-Charge-Verfahren an: Die Rechnung weist 0% USt. aus, enthält die USt.-IdNr. des Käufers und den Hinweis 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers'. Dies ist eine gesetzliche Pflicht und Amazon VCS erstellt diese Rechnungen in den meisten Fällen nicht automatisch.

Länderspezifische Anforderungen: In Deutschland verlangt das Finanzamt eine lückenlose fortlaufende Rechnungsnummerierung je USt.-Nummer. In Italien ist die elektronische Rechnungsstellung über das SDI (Sistema di Interscambio) für B2B-Rechnungen gesetzlich vorgeschrieben und zunehmend auch für B2C. In Polen wird das KSeF-System (Krajowy System e-Faktur) in den Jahren 2025–2026 für B2B verpflichtend. Ihre Rechnungsstellungssoftware muss diese länderspezifischen Anforderungen unterstützen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt detaillierte Informationen zu Rechnungsanforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bereit. Konsultieren Sie diese gemeinsam mit einem lokalen Steuerberater für jedes Registrierungsland.

Amazon VCS vs. eigene Rechnungsstellung: Was ist besser?

Amazon bietet mit dem VAT Calculation Service (VCS) eine integrierte Lösung für USt.-Berechnung und Rechnungserstellung an. Es ist verlockend anzunehmen, dass VCS alle Rechnungsstellungspflichten abdeckt, aber die Realität ist differenzierter.

Was VCS leistet: VCS berechnet automatisch die korrekte Umsatzsteuer für B2C-Bestellungen anhand des Bestimmungslandes des Käufers und des Produkttyps. Es erstellt eine Rechnung, die dem Käufer über sein Amazon-Konto zugänglich ist. Dies funktioniert für Standard-Verbraucherkäufe, bei denen keine USt.-Nummer angegeben wurde, recht gut.

Was VCS nicht leistet: VCS erstellt keine konformen Rechnungen für B2B-Käufer, die eine USt.-IdNr. angegeben haben — diese erfordern eine Reverse-Charge-Rechnung, die Sie als Verkäufer ausstellen müssen. VCS unterstützt auch nicht alle länderspezifischen Anforderungen wie italienische SDI-Rechnungen oder das polnische KSeF. Zudem haben Sie mit VCS nur begrenzte Kontrolle über Ihre eigene Rechnungsnummerierung und Gestaltung.

Wann ist VCS ausreichend? Wenn Sie ausschließlich B2C verkaufen, in Märkten ohne besondere E-Rechnungsanforderungen, und kein eigenes Buchhaltungssystem haben, das strukturierte Rechnungsdaten benötigt, kann VCS als Basislösung funktionieren.

Wann benötigen Sie eigene Rechnungsstellungssoftware? Sobald Sie auch B2B verkaufen, in Italien (SDI) oder Polen (KSeF) tätig sind, mehrere USt.-Nummern haben, Ihre Buchhaltungsintegration automatisieren möchten oder schlicht vollständige Kontrolle und Revisionssicherheit über Ihre Rechnungsstellung wünschen.

OSS und Amazon: Wie arbeiten sie zusammen?

Der One Stop Shop (OSS) ist ein EU-Verfahren, das es Verkäufern ermöglicht, B2C-Verkäufe an Verbraucher in allen EU-Ländern über eine einzige Umsatzsteuererklärung abzuwickeln — eingereicht beim Finanzamt im Heimatland. Dies klingt wie die perfekte Lösung für den pan-europäischen Verkauf, aber das Zusammenspiel von OSS und Amazon ist komplexer als viele Verkäufer denken.

OSS funktioniert bei EFN: Wenn Sie EFN mit Bestand in einem Land nutzen, sind Ihre Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern B2C-Fernverkäufe, die genau in den OSS-Anwendungsbereich fallen. Sie melden die Umsatzsteuer über OSS im Heimatland und müssen in den anderen EU-Ländern keine separaten Erklärungen für diese Verkäufe einreichen.

OSS deckt keine internen Übertragungen bei Pan-EU ab: Dies ist der entscheidende Punkt, an dem viele Verkäufer den Fehler machen. Wenn Amazon Ihren Bestand von Deutschland nach Polen verlagert — eine sogenannte innergemeinschaftliche Verbringung eigener Waren — wird dies steuerlich als Lieferung an sich selbst in Polen behandelt. Dies fällt vollständig außerhalb des OSS-Rahmens und erfordert eine lokale polnische USt.-Nummer. OSS deckt ausschließlich Verkäufe an Endverbraucher ab, keine internen Bestandsübertragungen.

Die richtige Kombination: Bei Pan-EU nutzen Sie lokale USt.-Registrierungen für Erklärungen in jedem Lagerland (für interne Übertragungen und lokale Verkäufe aus diesem Land) sowie OSS für B2C-Verkäufe an Verbraucher in EU-Ländern, in denen Sie keinen Bestand halten. Dies erfordert eine sorgfältige Aufschlüsselung Ihrer Umsatzdaten anhand von Amazons Business Report und Steuerberichterstattungstools.

Die Europäische Kommission hat umfangreiche Dokumentation zu OSS und dessen Zusammenspiel mit Marktplatzverkäufen veröffentlicht. Konsultieren Sie diese zusammen mit Ihrem Steuerberater bei der Einrichtung Ihres Compliance-Rahmens.

ViDA-Reform 2026 für Amazon-Verkäufer

ViDA (VAT in the Digital Age) ist eine umfassende EU-Mehrwertsteuerreform, die schrittweise zwischen 2024 und 2030 eingeführt wird. Für Amazon-Verkäufer sind insbesondere die Erweiterung der Deemed-Supplier-Regelungen und die Einführung einer Echtzeit-Digitalberichterstattung relevant.

Erweiterung des Deemed-Supplier-Konzepts: Ab 2025 und fortschreitend bis 2028 werden Marktplätze wie Amazon zunehmend als rechtliche Lieferanten für umsatzsteuerliche Zwecke bei B2C-Transaktionen ausgewiesen. Das bedeutet, dass Amazon selbst für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe verantwortlich wird — nicht mehr Sie. Für einzelne Verkäufer reduziert dies die Compliance-Last erheblich: weniger USt.-Erklärungen, geringeres Fehlerrisiko und weniger Anfälligkeit für Prüfungen durch ausländische Finanzbehörden.

Was weiterhin in Ihrer Verantwortung bleibt: Auch unter ViDA bleibt der Verkäufer für die Bereitstellung korrekter Produktdaten, USt.-Klassifizierungen (Regelsatz vs. ermäßigter Satz) und Geschäftskundendaten an Amazon verantwortlich. Falsche Daten führen dazu, dass Amazon eine falsche Steuer berechnet, mit potenziellem Nachzahlungsrisiko für den Verkäufer. Zudem deckt ViDA keine B2B-Transaktionen ab: Gibt ein gewerblicher Käufer eine USt.-IdNr. an, bleibt die Reverse-Charge-Pflicht beim Verkäufer.

Digitale Meldepflichten (ViDA Säule 2): ViDA führt auch Echtzeit-Digitalberichterstattungspflichten für innergemeinschaftliche Transaktionen ein, die die bestehenden Zusammenfassenden Meldungen und Intrastat-Berichte ersetzen. Pan-europäisch tätige Verkäufer müssen ihre Systeme an den neuen XML-basierten Meldestandard anpassen, der direkt mit den nationalen Finanzbehördensystemen integriert.

Die bevorstehenden Änderungen machen es sinnvoll, jetzt in zukunftssichere Rechnungs- und Buchhaltungssysteme zu investieren. Software, die ViDA-konforme Berichte unterstützt und Updates aufnehmen kann, wenn die Gesetzgebung weiter umgesetzt wird, spart erheblichen Aufwand und Kosten.

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EU-konforme Rechnungsstellung automatisieren mit Winkel Factuur

Die manuelle Nachverfolgung von USt.-Pflichten in 5 bis 7 europäischen Ländern, die Erstellung des richtigen Rechnungstyps je Käufer und die Einhaltung länderspezifischer E-Rechnungsanforderungen — das ist schnell eine Vollzeitaufgabe. Winkel Factuur automatisiert diesen Prozess vollständig.

Automatische B2B/B2C-Erkennung: Winkel Factuur liest Ihren Amazon-Bestellstrom aus und erkennt automatisch, ob ein Käufer eine USt.-IdNr. angegeben hat. Bei B2C-Bestellungen wendet die Software den korrekten Steuersatz für das Zielland an. Bei B2B-Bestellungen wird automatisch eine konforme Reverse-Charge-Rechnung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben erstellt.

Multi-Land-USt.-Verwaltung: Sie tragen Ihre USt.-Nummern je EU-Land einmalig ein. Winkel Factuur verknüpft jede Bestellung mit der richtigen USt.-Nummer anhand des Fulfillment-Centers, von dem Amazon versendet hat. Jede Rechnung wird automatisch der korrekten Steuerentität zugeordnet.

Buchhaltungsintegrationen: Winkel Factuur integriert direkt mit Exact Online, AFAS und Twinfield. Rechnungsdaten werden automatisch auf das richtige Sachkonto je Land gebucht, mit den korrekten USt.-Codes — was die regelmäßige USt.-Meldung je Land erheblich vereinfacht.

Tarife beginnen ab 9 EUR pro Monat für die automatische Rechnungsverarbeitung. Starten Sie mit einer 14-tägigen kostenlosen Testphase ohne Kreditkarte. Verbinden Sie Ihr Amazon Seller Central-Konto, tragen Sie Ihre USt.-Nummern ein, und alle Rechnungen werden ab diesem Zeitpunkt automatisch erstellt, versendet und archiviert.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich mich als Amazon-Verkäufer für die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden?

Sie sind verpflichtet, eine deutsche Umsatzsteuer-Nummer zu beantragen, sobald Amazon Ihren Bestand in einem deutschen Fulfillment-Center lagert (Pan-EU oder CEE) oder Ihre jährlichen Verkäufe an deutsche Verbraucher über EFN den lokalen Schwellenwert überschreiten. Bei Pan-EU sind in der Regel USt.-Nummern in DE, FR, IT, ES und PL erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen EFN und Pan-EU für die Mehrwertsteuer?

EFN lagert Ihren Bestand in einem Land und versendet pan-europäisch. Sie haben Mehrwertsteuerpflichten nur im Lagerland. Pan-EU verteilt Ihren Bestand automatisch auf mehrere EU-Fulfillment-Center — effizienter beim Versand, aber Sie benötigen USt.-Nummern in jedem Land mit Bestand.

Ersetzt Amazon VCS meine Rechnungsstellungspflicht?

Teilweise. Amazon VCS erstellt MwSt.-Rechnungen für B2C-Verkäufe, bei denen der Käufer keine USt.-Nummer angegeben hat. Für B2B-Verkäufe, bei denen der Käufer eine USt.-Nummer hinterlegt, sind Sie als Verkäufer für eine konforme Rechnung mit Reverse-Charge-Vermerk verantwortlich.

Wie funktioniert das OSS-Verfahren bei Amazon Pan-EU?

OSS deckt B2C-Verkäufe ab, die von Ihrem Heimatland aus an EU-Verbraucher versandt werden. Bei Pan-EU versendet Amazon jedoch aus mehreren Ländern — dies sind interne Bestandstransfers, die lokale USt.-Registrierungen erfordern, kein OSS. OSS und Pan-EU ergänzen sich, sind aber nicht austauschbar.

Was ändert ViDA für Amazon-Verkäufer?

ViDA macht Amazon zunehmend zum 'Deemed Supplier' für B2C-Verkäufe über die Plattform und überträgt die Mehrwertsteuerabführung auf Amazon. Für einzelne Verkäufer sinkt damit die Compliance-Last, aber eine korrekte Produktdaten- und MwSt.-Statusmeldung an Amazon bleibt unerlässlich.

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