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OSS-Meldung nach Land und Steuersatz ausfüllen: die Quartalsmeldung Schritt für Schritt

Die OSS-Quartalsmeldung scheitert selten am Konzept, sondern am Ausfüllen: Du musst deinen grenzüberschreitenden B2C-Umsatz pro EU-Bestimmungsland und pro angewendetem Steuersatz aufschlüsseln. Genau hier passieren die meisten Fehler. Dieser Beitrag zeigt dir praxisnah, welche Zahlen in die Meldung gehören und wie du von deinen Transaktionen zu einer vollständigen Erklärung kommst.

3.6.2026 8 Min. Lesezeit BTW

In der OSS-Meldung gibst du pro EU-Bestimmungsland und pro dort angewendetem Steuersatz jeweils die Netto-Bemessungsgrundlage und den darauf entfallenden Steuerbetrag an. Verkäufe mit Standard- und ermäßigtem Satz in dasselbe Land werden in zwei separaten Zeilen gemeldet.

Webshop-Betreiber wissen, dass sie OSS nutzen müssen, scheitern aber am konkreten Ausfüllen: Welche Beträge gehören pro Land und pro Steuersatz in die Quartalsmeldung, netto oder brutto, und was gehört gar nicht hinein? Filtere deine Transaktionen auf grenzüberschreitende B2C-EU-Verkäufe, gruppiere sie nach Bestimmungsland, spalte je Land nach angewendetem Steuersatz auf und melde pro Land/Satz die Netto-Bemessungsgrundlage und den Steuerbetrag. B2B-Reverse-Charge, Inlands- und Nicht-EU-Verkäufe bleiben außen vor.

Zusammenfassung

  • Die OSS-Meldung ist immer pro Bestimmungsland UND pro Steuersatz aufgeteilt, nicht als ein Gesamtbetrag.
  • Gemeldet wird auf Netto-Basis: Bemessungsgrundlage ohne MwSt. plus der darauf entfallende Steuerbetrag.
  • In die OSS-Meldung gehören nur grenzüberschreitende B2C-Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern.
  • B2B-Lieferungen mit gültiger USt-IdNr. (Reverse-Charge) gehören in die ZM/ICP-Meldung, nicht in OSS.
  • Die €10.000-Schwelle wird netto über alle EU-Länder und alle Verkaufskanäle zusammen gemessen.
  • Quartalsfristen: Q1 bis 30. April, Q2 bis 31. Juli, Q3 bis 31. Oktober, Q4 bis 31. Januar.

Warum die OSS-Meldung pro Land UND pro Steuersatz aufgeteilt ist

Viele denken bei der OSS-Meldung an eine einzige Summe: "So viel EU-Umsatz, so viel MwSt." Tatsächlich verlangt das Verfahren eine deutlich feinere Aufschlüsselung. Du musst pro EU-Bestimmungsland und innerhalb jedes Landes pro angewendetem Steuersatz getrennt melden, jeweils mit eigener Bemessungsgrundlage und eigenem Steuerbetrag.

Der Grund liegt im Bestimmungslandprinzip: Ab der €10.000-Schwelle schuldest du die MwSt. des Landes, in dem der Verbraucher sitzt. Da jedes EU-Land eigene Sätze hat und viele neben dem Standardsatz auch einen ermäßigten Satz kennen, muss die Meldung diese Sätze einzeln ausweisen, damit jedes Land seinen Anteil korrekt zugewiesen bekommt.

Ein konkretes Beispiel macht es deutlich: Du verkaufst in einem Quartal nach Deutschland sowohl standardbesteuerte Elektronik (19 %) als auch ermäßigt besteuerte Bücher (7 %). Diese gehen NICHT als ein Deutschland-Betrag in die Meldung, sondern als zwei separate Zeilen: einmal Deutschland 19 % und einmal Deutschland 7 %, jeweils mit eigener Netto-Bemessungsgrundlage und eigenem Steuerbetrag.

Pro Tipp: Sortiere deine Verkäufe nicht nur nach Land, sondern direkt nach der Kombination Land + Steuersatz. Diese Kombination ist genau die Granularität, die das OSS-Portal verlangt.

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Welche Zahlen du jedes Quartal brauchst

Für jede Kombination aus Bestimmungsland und Steuersatz brauchst du genau zwei Werte: die Netto-Bemessungsgrundlage (Umsatz ohne MwSt.) und den darauf entfallenden Steuerbetrag. Mehr verlangt die Meldung pro Zeile nicht, aber diese beiden Zahlen müssen exakt stimmen.

Entscheidend ist die Netto-Basis. Sowohl die €10.000-Schwelle als auch die Meldebeträge werden auf Nettowerten gemessen, also ohne MwSt. Wenn deine Shop-Exporte Bruttobeträge (inklusive MwSt.) ausweisen, musst du diese zuerst herausrechnen, sonst meldest du systematisch zu hohe Werte.

Pro Land kann es mehrere Zeilen geben. Verwendest du nur den Standardsatz, ist es eine Zeile. Verkaufst du im selben Land auch ermäßigt besteuerte Ware, kommt eine zweite Zeile hinzu. Die Summe aller Steuerbeträge über alle Länder und Sätze ist der Betrag, den du im Rahmen der OSS-Meldung an die niederländische Belastingdienst zahlst, die ihn dann an die jeweiligen EU-Länder weiterleitet.

Pro Tipp: Erfasse pro Verkauf das Bestimmungsland, den angewendeten Satz und den Nettobetrag von Anfang an sauber. Dann ist die Quartalsmeldung nur noch eine Aggregation, keine Rekonstruktion.

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Schritt für Schritt: von den Transaktionen zur fertigen Meldung

Der Weg von deinen Rohdaten zur vollständigen OSS-Meldung folgt immer demselben Muster. Beginne mit allen Verkäufen des Quartals über alle Kanäle hinweg: eigener Webshop, bol.com, Amazon, WooCommerce. OSS misst und meldet kanalübergreifend, also darf kein Verkaufskanal fehlen.

Im nächsten Schritt filterst du heraus, was NICHT in die OSS-Meldung gehört: Inlandsverkäufe (NL, gehen in die reguläre BTW-Meldung), Verkäufe außerhalb der EU (z. B. US/GB, 0 % Export, außerhalb von OSS) und B2B-Verkäufe mit gültiger USt-IdNr. (Reverse-Charge, gehören in die ZM/ICP). Übrig bleiben die grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern, also genau der OSS-Umfang.

Diese gefilterten Verkäufe gruppierst du nach Bestimmungsland und spaltest sie innerhalb jedes Landes nach angewendetem Steuersatz auf. Pro Land/Satz-Kombination summierst du die Netto-Bemessungsgrundlage und den Steuerbetrag. Das Ergebnis ist die Zeilenstruktur, die du im OSS-Portal eingibst.

Bevor du überträgst: Kontrolliere, ob die Summe der Nettobeträge aller EU-Länder über €10.000 liegt, denn das bestimmt, ob OSS überhaupt greift. Liegst du darunter, durftest du womöglich noch NL-MwSt. berechnen. Im Zweifel zur Schwelle und zur Satzwahl gilt: raadpleeg einen BTW-Adviseur bzw. einen Steuerberater.

Ein konkretes Rechenbeispiel für ein Quartal

Nehmen wir ein Quartal mit grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen nach Deutschland, Frankreich und Italien. In Deutschland verkaufst du sowohl standardbesteuerte als auch ermäßigt besteuerte Ware, in Italien ebenso. Frankreich ist nur Standardsatz. So sieht die daraus resultierende OSS-Zeilenstruktur aus:

BestimmungslandSteuersatzNetto-BemessungsgrundlageSteuerbetrag
Deutschland19 % (Standard)4.000,00 €760,00 €
Deutschland7 % (ermäßigt)1.000,00 €70,00 €
Frankreich20 % (Standard)2.500,00 €500,00 €
Italien22 % (Standard)3.000,00 €660,00 €
Italien10 % (ermäßigt)800,00 €80,00 €

Beachte: Deutschland und Italien erscheinen jeweils zweimal, einmal pro Steuersatz. Die Netto-Bemessungsgrundlagen summieren sich hier auf 11.300,00 €, was über der €10.000-Schwelle liegt, sodass OSS und die Bestimmungslandsätze gelten. Die gesamte zu zahlende MwSt. ist die Summe der Steuerbeträge: 760 + 70 + 500 + 660 + 80 = 2.070,00 €.

Genau diese Tabelle, Land für Land und Satz für Satz, ist das, was am Ende in die OSS-Meldung wandert. Wer seine Verkäufe sauber nach dieser Logik aggregiert, hat die Meldung im Wesentlichen schon fertig.

Häufige Fehler bei der OSS-Meldung

Brutto statt netto für die €10.000-Schwelle. Die Schwelle wird auf Nettobasis gemessen, also ohne MwSt. Wer Bruttoumsätze heranzieht, überschreitet die Schwelle scheinbar früher oder rechnet sich die Meldebeträge falsch. Immer mit Nettowerten arbeiten.

Heimat-MwSt. statt Bestimmungsland-MwSt. Ein klassischer Fehler ist, weiterhin 21 % NL-MwSt. auf EU-B2C-Verkäufe zu berechnen, obwohl die Schwelle überschritten ist. Ab der Schwelle gilt der Satz des Bestimmungslandes, also z. B. 19 % für Deutschland oder 20 % für Frankreich.

Den ermäßigten Satz vergessen. Wer alles pauschal zum Standardsatz meldet, verliert die Aufteilung. Verkaufst du im selben Land Ware mit ermäßigtem Satz (z. B. Bücher, bestimmte Lebensmittel), muss diese in einer eigenen Zeile mit dem ermäßigten Satz erscheinen.

B2B-Reverse-Charge in OSS mischen. Innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen mit gültiger USt-IdNr. sind Reverse-Charge und gehören in die ZM/ICP-Meldung, NICHT in OSS. OSS ist ausschließlich B2C. Wer B2B-Umsätze in die OSS-Meldung zieht, doppelt sich und produziert Abweichungen.

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Wie Winkel Factuur den Pro-Land/Satz-Bericht erstellt

Winkel Factuur hat eine Seite für MwSt-Berichte mit einem eigenen OSS-Rapport-Tab. Du wählst Jahr und Quartal und siehst eine Tabelle pro Bestimmungsland mit der Aufschlüsselung pro Steuersatz: also Netto-Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag, pro Satz und pro Land, genau in der Struktur, die die OSS-Meldung verlangt.

Die Daten werden kanalübergreifend aggregiert über alle angebundenen Stores und Verkaufskanäle hinweg. Zusätzlich zeigt ein Live-Indikator deinen kumulierten Netto-EU-Umsatz im Verhältnis zur €10.000-Schwelle, damit du siehst, ob und ab wann du Bestimmungslandsätze anwenden musst.

Die ermittelten Zahlen lassen sich als CSV oder JSON exportieren, fertig zur Übernahme in die OSS-Meldung. Daneben gibt es einen separaten ICP-Bericht für die B2B-Reverse-Charge-Umsätze und eine Zusammenfassung der niederländischen BTW-Meldung, sodass die drei Meldewege sauber getrennt bleiben.

Die zugrunde liegenden Transaktionsdaten solltest du übrigens 10 Jahre aufbewahren, das ist eine OSS-Anforderung. Ein Export pro Quartal, sicher archiviert, deckt diese Pflicht ab. Bei Detailfragen zur Satzwahl oder zur Behandlung von Sonderfällen gilt weiterhin: einen BTW-Adviseur bzw. Steuerberater hinzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Melde ich in der OSS-Meldung Brutto- oder Nettobeträge?

Netto. Du gibst pro Land und Satz die Netto-Bemessungsgrundlage (Umsatz ohne MwSt.) und den darauf entfallenden Steuerbetrag an. Auch die €10.000-Schwelle wird netto gemessen.

Muss ich für jeden Steuersatz eine eigene Zeile anlegen?

Ja. Innerhalb eines Landes wird jeder verwendete Steuersatz separat gemeldet. Verkaufst du nach Deutschland sowohl zum Standardsatz (19 %) als auch ermäßigt (7 %), sind das zwei getrennte Zeilen.

Gehören meine B2B-Verkäufe in die EU auch in die OSS-Meldung?

Nein. Innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen mit gültiger USt-IdNr. laufen über Reverse-Charge und gehören in die ZM/ICP-Meldung, nicht in OSS. OSS ist ausschließlich für B2C-Verkäufe.

Was passiert mit Verkäufen außerhalb der EU?

Verkäufe an Verbraucher außerhalb der EU (z. B. USA oder Großbritannien) sind als Export grundsätzlich mit 0 % zu behandeln und fallen nicht unter OSS. Importierte Waren bis 150 € fallen ggf. unter das separate IOSS-Verfahren.

Bis wann muss die OSS-Meldung pro Quartal eingereicht sein?

Q1 bis 30. April, Q2 bis 31. Juli, Q3 bis 31. Oktober und Q4 bis 31. Januar. Meldung und Zahlung sind fristgebunden; verspätetes Einreichen kann zu Sanktionen und zum Ausschluss aus OSS führen.

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