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Umsatzsteuer
Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer mit §19-UStG-Hinweis für Marktplatz- und Webshop-Händler
Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung: Rechnung ohne Umsatzsteuer nach §19 UStG schreiben

Eine Kleinunternehmer-Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Sie enthält alle üblichen Pflichtangaben – außer dem Steuersatz und dem Steuerbetrag – und muss zwingend einen Hinweis auf die Steuerbefreiung tragen, etwa: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Voraussetzung ist, dass Ihr Umsatz unter den gesetzlichen Schwellenwerten der Kleinunternehmerregelung bleibt.

Kleinunternehmer wissen oft nicht, welche Angaben auf einer Rechnung ohne Umsatzsteuer Pflicht sind und welcher §19-Hinweis genau verlangt wird – fehlerhafte Rechnungen führen zu Rückfragen vom Finanzamt und verärgerten Geschäftskunden. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung aufgebaut ist, liefert ein Muster und erklärt, wie Sie den Prozess für jede Marktplatzbestellung automatisieren.

Sie verkaufen auf bol.com, Amazon oder über den eigenen Shop und nutzen die Kleinunternehmerregelung? Dann weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus – das spart Ihnen die Voranmeldung, bringt aber eigene Regeln mit sich. Eine Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer ist nur dann korrekt, wenn alle Pflichtangaben stimmen und der vorgeschriebene Hinweis auf §19 UStG enthalten ist. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wann die Regelung gilt, welche Schwellenwerte aktuell relevant sind, wie eine korrekte Rechnung aussieht und wie Sie ein Muster für jede Bestellung automatisch erstellen.

Zusammenfassung

  • Kleinunternehmer nach §19 UStG stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und dürfen im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen.
  • Auf der Rechnung fehlen Steuersatz und Steuerbetrag, dafür ist ein klarer Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG Pflicht.
  • Alle übrigen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Rechnungsnummer, Datum, Leistung, Betrag) bleiben unverändert erforderlich.
  • Maßgeblich sind die Umsatzgrenzen des Vorjahres und des laufenden Jahres – die aktuellen Werte sollten Sie beim Finanzamt oder Steuerberater prüfen.
  • Im Online-Handel erstellt eine Software wie Winkel Factuur für jede Bestellung automatisch eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung mit dem richtigen Hinweistext.
10 Min. Lesezeit
UmsatzsteuerKleinunternehmer§19 UStGRechnungsstellungE-Commerce

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im deutschen Umsatzsteuerrecht. Wer sie nutzt, behandelt sich umsatzsteuerlich wie eine Privatperson: Sie weisen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und sparen sich einen Großteil des steuerlichen Aufwands.

Der Haken: Im Gegenzug dürfen Sie auch keine Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Einkauf von Ware, Verpackung oder Software bezahlen, bleibt für Sie ein echter Kostenfaktor. Für Gründer mit wenig Wareneinsatz ist das meist vorteilhaft, für Händler mit hohen Einkaufskosten kann sich die Regelbesteuerung dagegen lohnen.

Geregelt ist all das in §19 UStG. Die Anwendung der Regelung ist freiwillig: Sie können auf sie verzichten und stattdessen zur Regelbesteuerung optieren – an diese Entscheidung sind Sie dann allerdings mehrere Jahre gebunden. Wer unsicher ist, sollte die Wahl mit dem Steuerberater abstimmen.

Für den Online-Handel ist die Regelung besonders attraktiv: Sie können auf bol.com, Amazon oder im eigenen Shop verkaufen, ohne die volle Umsatzsteuer-Maschinerie zu betreiben – solange Ihr Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt.

Welche Schwellenwerte gelten aktuell?

Ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen dürfen, hängt von zwei Umsatzgrenzen ab: dem Umsatz des Vorjahres und dem voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Bleiben Sie unter beiden Grenzen, können Sie ohne Umsatzsteuer fakturieren.

Nach den ab 2025 geltenden Werten liegt die Vorjahresgrenze bei rund 25.000 € und die Grenze für das laufende Jahr bei rund 100.000 €. Wichtig: Diese Beträge sind zeitkritisch und werden vom Gesetzgeber angepasst. Verstehen Sie die Zahlen als aktuellen Orientierungswert und prüfen Sie die für Sie geltenden Grenzen unbedingt beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.

Entscheidend ist außerdem, wann eine Grenze überschritten wird. Überschreiten Sie im laufenden Jahr die obere Grenze, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft in der Regel sofort ab diesem Umsatz – nicht erst im Folgejahr. Sie müssen dann ab dem betreffenden Geschäftsvorfall Umsatzsteuer ausweisen.

Behalten Sie Ihren laufenden Umsatz daher über alle Kanäle hinweg im Blick. Gerade wer auf mehreren Marktplätzen gleichzeitig verkauft, unterschätzt schnell die Summe – ein kanalübergreifendes Gewinn-Dashboard hilft, die Schwelle nicht zu verpassen.

Pflichtangaben auf einer Kleinunternehmer-Rechnung

Auch ohne Umsatzsteuer ist eine Kleinunternehmer-Rechnung eine vollwertige Rechnung. Mit Ausnahme von Steuersatz und Steuerbetrag gelten dieselben Pflichtangaben wie bei jeder anderen Rechnung. Enthalten sein müssen:

Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
Name und Anschrift des Kunden
Ihre Steuernummer (oder USt-IdNr., falls vorhanden)
• Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
• Das Rechnungsdatum und das Liefer- bzw. Leistungsdatum
• Eine klare Beschreibung der gelieferten Ware oder Leistung mit Menge
• Der Netto-/Rechnungsbetrag (ohne gesonderten Steuerausweis)
• Der verpflichtende Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG

Der entscheidende Unterschied zur normalen Rechnung: Sie weisen weder einen Steuersatz noch einen Umsatzsteuerbetrag aus. Stattdessen steht der Gesamtbetrag direkt als zu zahlender Betrag. Ein versehentlich ausgewiesener Steuerbetrag wäre sogar problematisch – Sie würden ihn dann tatsächlich ans Finanzamt schulden.

Lassen Sie den §19-Hinweis weg, ist die Rechnung formell unvollständig. Geschäftskunden und deren Buchhaltung erkennen so nicht, warum keine Umsatzsteuer berechnet wurde, und fordern womöglich eine Korrektur an.

Schluss mit fehlerhaften Kleinunternehmer-Rechnungen

Winkel Factuur erstellt für jede Bestellung die richtige Rechnung – ohne Umsatzsteuer und mit §19-UStG-Hinweis als Kleinunternehmer, sonst mit korrektem Steuersatz – und das automatisch für bol.com, Amazon, Shopify und WooCommerce.

Der richtige §19-Hinweis: Formulierung & Muster

Das Gesetz schreibt keinen wortgleichen Satz vor, aber der Grund für die fehlende Umsatzsteuer muss klar erkennbar sein. Bewährte Formulierungen sind zum Beispiel:

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
"Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten."
"Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)."

So sieht ein einfaches Muster für den Betragsteil einer Kleinunternehmer-Rechnung aus:

• Position: Lieferung 2 × Artikel XY
• Betrag: 100,00 €
Gesamtbetrag: 100,00 €
• Hinweis: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Profi-Tipp: Speichern Sie den §19-Hinweis einmal als Standardtext, damit er auf jeder Rechnung automatisch erscheint. Mit Winkel Factuur fügen Sie den Steuerbefreiungshinweis als feste Vorlage hinzu – jede Marktplatzbestellung wird so ohne Zutun korrekt fakturiert. Jetzt kostenlos testen →

Verkaufen Sie an Geschäftskunden im EU-Ausland, gelten zusätzliche Besonderheiten. Hier lohnt ein Blick in unseren Leitfaden zur OSS-Anmeldung und grenzüberschreitenden Umsatzsteuer, denn die Kleinunternehmerregelung wirkt nicht in jedem Land gleich.

Vorsteuer, Buchhaltung und Aufbewahrung

Als Kleinunternehmer geben Sie zwar keine monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung ab, von der Buchhaltung sind Sie aber nicht befreit. In der Regel ist weiterhin eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben, in der Sie Ihre Umsätze melden und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bestätigen.

Da Sie keine Vorsteuer ziehen, müssen Sie eingehende Rechnungen nicht nach abziehbarer Umsatzsteuer auswerten – das vereinfacht die Buchhaltung deutlich. Aufbewahren müssen Sie sämtliche Ein- und Ausgangsrechnungen trotzdem: In Deutschland gilt grundsätzlich eine Aufbewahrungspflicht von mehreren Jahren, häufig zehn Jahre für rechnungsrelevante Unterlagen. Eine digitale Archivierung ist zulässig.

Wichtig ist auch der Blick nach vorn: Die E-Rechnungspflicht in Deutschland betrifft zunehmend auch kleine Unternehmen. Schon heute sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen können.

Wenn Sie unsicher sind, welche Erklärungspflichten konkret für Sie gelten, klären Sie das mit Ihrem Steuerberater – die Vorgaben unterscheiden sich je nach Rechtsform und Tätigkeit.

Häufige Fehler bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Gerade am Anfang schleichen sich typische Fehler ein. Vermeiden Sie diese Stolperfallen:

Umsatzsteuer trotzdem ausweisen: Wer versehentlich einen Steuerbetrag aufführt, schuldet ihn dem Finanzamt – auch als Kleinunternehmer.
§19-Hinweis vergessen: Ohne den Steuerbefreiungshinweis ist die Rechnung unvollständig und wird von Geschäftskunden beanstandet.
Lücken in der Rechnungsnummer: Die Nummerierung muss eindeutig und fortlaufend sein, sonst gibt es Rückfragen vom Finanzamt.
Schwellenwert übersehen: Wer die Umsatzgrenze überschreitet und weiter ohne Umsatzsteuer fakturiert, riskiert Nachzahlungen.
Vorsteuer geltend machen: Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Vorsteuer abziehen – der Versuch führt zu Korrekturen.

Jeder dieser Fehler lässt sich mit einer sauberen Vorlage und einem System vermeiden, das den richtigen Hinweistext automatisch einfügt, fortlaufende Nummern vergibt und Ihren Umsatz im Blick behält. Genau diese wiederkehrende, regelbasierte Arbeit erledigt eine Rechnungssoftware zuverlässiger als jede manuelle Vorlage in Word oder Excel.

Schluss mit fehlerhaften Kleinunternehmer-Rechnungen

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Kleinunternehmer-Rechnungen automatisch erstellen mit Winkel Factuur

Jede Bestellung von Hand zu fakturieren – mit korrektem §19-Hinweis und fortlaufender Nummer – kostet Zeit und ist fehleranfällig. Winkel Factuur ist für Marktplatz- und Webshop-Händler gebaut, die auf jeder Rechnung die richtige umsatzsteuerliche Behandlung wollen, ohne darüber nachdenken zu müssen:

Korrekte Umsatzsteuer-Logik: Kleinunternehmer-Rechnungen werden automatisch ohne Steuerausweis und mit dem §19-UStG-Hinweis erstellt – und sobald Sie zur Regelbesteuerung wechseln, wird die VAT/VIES-Logik korrekt angewendet.
Rechnungen im eigenen Branding: Professionelle, mehrsprachige Rechnungen für bol.com, Amazon, Shopify und WooCommerce – alle in Ihrem Design.
Bewertungs-Journeys: Automatische Bewertungsanfragen nach dem Kauf für mehr Rezensionen.
Buy-Box- & Bestand-Alerts: Sie werden benachrichtigt, wenn Sie die Buy-Box verlieren oder Bestände knapp werden.
Gewinn- & Umsatzsteuer-Dashboard: Sie behalten Umsatz und Marge über alle Kanäle im Blick – und sehen rechtzeitig, wenn Sie sich der Kleinunternehmer-Grenze nähern.
Buchhaltungs-Integrationen: Alle Daten fließen direkt nach Exact Online, AFAS, Twinfield und Snelstart – ohne manuelles Abtippen.

Statt Pflichtangaben und Hinweistexte für jede Bestellung selbst zu prüfen, überlassen Sie die Regeln der Plattform und verkaufen einfach weiter.

Jede Bestellung korrekt fakturieren – automatisch

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Häufig gestellte Fragen

Muss eine Kleinunternehmer-Rechnung Umsatzsteuer enthalten?
Nein. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen Sie weder einen Steuersatz noch einen Umsatzsteuerbetrag aus. Stattdessen geben Sie den Gesamtbetrag direkt an und ergänzen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa: 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
Welcher Hinweis gehört auf eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Auf der Rechnung muss klar erkennbar sein, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Üblich ist ein Satz wie 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.' Eine wortgleiche Formulierung ist nicht vorgeschrieben, der Bezug zur Kleinunternehmerregelung muss aber eindeutig sein.
Welche Pflichtangaben braucht eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Es gelten dieselben Pflichtangaben wie bei jeder Rechnung – nur ohne Steuersatz und Steuerbetrag: Ihr Name und Ihre Anschrift, die Kundendaten, Ihre Steuernummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag und der §19-UStG-Hinweis.
Wie hoch sind die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung?
Maßgeblich sind der Umsatz des Vorjahres und des laufenden Jahres. Nach den ab 2025 geltenden Werten liegen die Grenzen bei rund 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr). Diese Beträge sind zeitkritisch – prüfen Sie die aktuellen Werte beim Finanzamt oder Steuerberater.
Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Die gezahlte Umsatzsteuer auf Einkäufe bleibt damit ein echter Kostenfaktor.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Überschreiten Sie die Grenze für das laufende Jahr, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft in der Regel sofort ab diesem Umsatz. Sie müssen dann Umsatzsteuer ausweisen und zur Regelbesteuerung wechseln. Klären Sie den genauen Zeitpunkt und die Folgen mit Ihrem Steuerberater.

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